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Seitenbegrenzung

Eine harte Obergrenze für die Länge von Teil B, je nach Maßnahmenart typischerweise 45 oder 70 Seiten.

Die Begrenzung gilt für Teil B, und sie ist hart. Eine Forschungs- oder Innovationsmaßnahme ist typischerweise auf 45 Seiten begrenzt, eine Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme auf 30 und die erste Stufe eines zweistufigen Verfahrens auf 10. Manche Instrumente setzen eigene Zahlen, und maßgeblich ist der Text des Aufrufs.

Überzählige Seiten werden von den Gutachtern nicht bestraft, sie werden entfernt, bevor die Gutachter sie sehen. Das eingereichte PDF trägt ein Wasserzeichen mit dem Hinweis, dass alles jenseits der Grenze unberücksichtigt blieb, und die Sachverständigen lesen ein gekürztes Dokument, ohne zu wissen, was fehlt. So verlieren Anträge ihre Schlussfolgerungen, ihre Risikotabellen und ihre Verwertungspläne.

Auf die Grenze zählt der Fließtext. Bestimmte Anhänge und die Standardformulare stehen außerhalb, und welche das sind, unterscheidet sich je Aufruf, der Aufruftext sagt es, und Annehmen kostet echtes Geld.

Die Begrenzung prägt das Schreiben stärker, als die meisten Antragsteller einkalkulieren. Fünfundvierzig Seiten für drei Kriterien, einen Arbeitsplan, eine Konsortialbeschreibung und eine Risikoanalyse lassen etwa eine Seite je Arbeitspaket. Anträge, die mit fünfzehn Seiten Stand der Technik beginnen, kommen bei der Umsetzung mit nichts mehr an und werden dort schlecht bewertet, im Kriterium, das am leichtesten zu erfüllen gewesen wäre.

Schreiben Sie bewusst auf die Grenze hin: Verteilen Sie die Seiten je Abschnitt vor dem Schreiben, im Verhältnis zu den jeweiligen Punkten. Einen fertigen Entwurf von 60 Seiten in der letzten Woche auf 45 zu kürzen, ergibt ein Dokument, das sich liest, als sei es in der letzten Woche gekürzt worden, denn genau das ist es.

Verwandte Begriffe

Teil A und Teil B Ein Antrag hat zwei Hälften: strukturierte Formulare, die online ausgefüllt werden (Teil A), und das Textdokument, das Sie hochladen (Teil B).
Stichtag Der Moment, in dem die Einreichung schließt, typischerweise 17:00 Brüsseler Zeit, erzwungen von der Uhr und nicht vom Ermessen einer Person.
Einreichungssystem Das Portalwerkzeug, in dem der Antrag zusammengestellt und eingereicht wird, und der einzige Ort, an dem eine Einreichung rechtlich stattfindet.

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