Ein Antrag hat zwei Hälften: strukturierte Formulare, die online ausgefüllt werden (Teil A), und das Textdokument, das Sie hochladen (Teil B).
Teil A wird online ausgefüllt: Teilnehmer und ihre PICs, die Budgettabelle, Kontaktdaten, Kurzfassung und Schlagwörter, Erklärungen und die Ethik-Selbsteinschätzung. Das sind strukturierte Daten, und sie speisen die Verwaltungsprüfungen, Förderfähigkeit, Zulässigkeit, Einstufung jedes Teilnehmers, die Rechnung des Budgets.
Teil B ist das Dokument, das Sie schreiben und als PDF hochladen, und es ist der Teil, der bewertet wird. Er folgt einer festen Struktur, Exzellenz, Wirkung, Umsetzung, in dieser Reihenfolge, weil die Gutachter Abschnitt für Abschnitt bewerten, und ihn nach Ihrem Argument umzustellen macht ihre Arbeit nur schwerer.
Die beiden müssen übereinstimmen. Eine Budgettabelle in Teil A, die nicht zum in Teil B beschriebenen Aufwand passt, ist eine Standardbeanstandung, und Gutachter prüfen das: Personenmonate je Arbeitspaket gegen Geld je Partner ist der schnellste Weg, ein Konsortium zu erkennen, das das Budget politisch statt nach Arbeitsanfall verteilt hat.
Teil A wird nicht bewertet, aber er kann Ihnen die Begutachtung rundweg kosten. Ein nicht förderfähiger Teilnehmer, eine fehlende Erklärung, eine Kurzfassung, die verrät, dass der Antrag außerhalb des Zuschnitts liegt, darüber wird entschieden, bevor irgendjemand den Text liest.
Praktische Folge: Teil A ist keine Formalie für den letzten Nachmittag. Er braucht die validierten Daten jedes Partners, die den PIC jedes Partners brauchen, der wiederum verlangt, dass dessen LEAR die richtigen Rollen vergeben hat. Diese Kette misst sich in Wochen, und sie läuft durch Organisationen, die Sie nicht steuern.
| Bewertungskriterien | Anträge werden nach Exzellenz, Wirkung und Umsetzung bewertet, jeweils mit höchstens 5 Punkten und mit Schwellenwerten, die zu erreichen sind. | |
| Einreichungssystem | Das Portalwerkzeug, in dem der Antrag zusammengestellt und eingereicht wird, und der einzige Ort, an dem eine Einreichung rechtlich stattfindet. | |
| Seitenbegrenzung | Eine harte Obergrenze für die Länge von Teil B, je nach Maßnahmenart typischerweise 45 oder 70 Seiten. |
Außerdem erwähnt unter Zweistufiges Verfahren, Absichtserklärung und Konzeptpapier.
Acht Fragen, kein Konto, nichts wird irgendwohin gesendet. Sie wissen, welche der 1526 offenen Förderaufrufe Sie tatsächlich angehen können, bevor Ihr Kaffee ausgetrunken ist.
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