Die Organisation, die die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet und EU-Geld erhält. Wenn Sie gewinnen, werden Sie das.
Ein Zuwendungsempfänger unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung und ist Vertragspartei. Das gibt ihm zwei Dinge, die sonst niemand im Projekt hat: das Recht, seine Kosten dem Budget anzulasten und dafür EU-Geld zu erhalten, und die Pflicht, die Arbeit zu liefern, darüber zu berichten und die Nachweise aufzubewahren. Alle anderen, die das Projekt berühren, Unterauftragnehmer, assoziierte Partner, unterstützte Dritte, sind etwas anderes, mit schwächeren Rechten und anderen Regeln.
Das Wort zählt mehr, als es aussieht, denn die Förderbedingungen sind darin geschrieben. Wenn ein Aufruf drei unabhängige Rechtspersonen aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern verlangt, meint er drei ZUWENDUNGSEMPFÄNGER. Ein Konsortium mit zwei Zuwendungsempfängern und vier begeisterten assoziierten Partnern scheitert an der Zulässigkeit, ohne je inhaltlich gelesen zu werden, und dagegen gibt es kein Rechtsmittel, es ist Rechnen, nicht Ermessen.
Jeder Zuwendungsempfänger verantwortet seine eigenen Kosten und seinen eigenen Arbeitsanteil. In Horizon Europe gibt es keine gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden des Konsortiums: Wenn ein Partner überzieht oder bei der Prüfung als nicht förderfähig gilt, trifft die Rückforderung diesen Partner. Was der Koordinator trägt, ist der Zahlungsfluss, Geld kommt zentral an und wird weitergereicht, weshalb die finanzielle Gesundheit des Koordinators ein echtes Risiko für alle anderen im Konsortium ist.
Zwei Varianten verwirren. Eine VERBUNDENE EINRICHTUNG hat eine rechtliche Verbindung zu einem Zuwendungsempfänger (eine Mutter, eine Tochter, eine dauerhafte strukturelle Verbindung) und darf Kosten anlasten, ohne die Vereinbarung selbst zu unterzeichnen; sie muss im Antrag erklärt und darf nicht später ergänzt werden. Ein Zuwendungsempfänger OHNE EU-FÖRDERUNG unterzeichnet die Vereinbarung, trägt die Pflichten und berichtet seine Kosten, wird aber von jemand anderem bezahlt, typischerweise von seiner eigenen Regierung. So nehmen Partner aus Ländern außerhalb der Assoziierungsabkommen teil.
Die Pflichten überdauern das Projekt. Belege für die geltend gemachten Kosten sind fünf Jahre nach der Restzahlung aufzubewahren, drei Jahre, wenn die Zuwendung €60,000 nicht übersteigt, und eine Prüfung im vierten Jahr ist völlig normal. Zuwendungsempfänger zu sein ist eine Fünfjahresverpflichtung zur Buchführung, keine Dreijahresverpflichtung zur Forschung.
| Finanzhilfevereinbarung | Der Vertrag zwischen der Kommission und den Zuwendungsempfängern, der aus einem erfolgreichen Antrag ein gefördertes Projekt macht. | |
| Koordinator | Der Zuwendungsempfänger, der das Konsortium führt: einziger Ansprechpartner, Empfänger und Verteiler der Zahlungen, verantwortlich für das Berichtswesen. | |
| Assoziierter Partner | Eine Organisation, die am Projekt teilnimmt, aber kein EU-Geld beansprucht und nichts unterschreibt. | |
| Verbundene Einrichtung | Eine Rechtsperson, die mit einem Zuwendungsempfänger verbunden ist, eine Tochter, eine Mutter, ein Mitglied desselben Konzerns, die dem Projekt Kosten anlasten darf. |
Außerdem erwähnt unter ERC-Förderungen, Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA), Konsortialvertrag, LEAR (benannter Vertreter der Rechtsperson), Förderfähige und assoziierte Länder, 주관연구개발기관 (federführende Forschungseinrichtung).
Acht Fragen, kein Konto, nichts wird irgendwohin gesendet. Sie wissen, welche der 1526 offenen Förderaufrufe Sie tatsächlich angehen können, bevor Ihr Kaffee ausgetrunken ist.
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