Jeder außerhalb des Konsortiums, der zum Projekt beiträgt, als Unterauftragnehmer, als Geber einer Sachleistung oder als Empfänger von Kaskadenförderung.
Dritte ist der Sammelbegriff für alle außerhalb des Konsortiums, die dennoch zum Projekt beitragen. Die Regeln unterscheiden sich stark danach, welche Art Sie vor sich haben, die erste Aufgabe ist also festzustellen, um welche es sich handelt.
Ein UNTERAUFTRAGNEHMER verkauft Ihnen Arbeit zum Marktpreis auf vertraglicher Grundlage. Ein GEBER EINER SACHLEISTUNG stellt einem Zuwendungsempfänger Personal, Geräte oder Räume zur Verfügung, entgeltlich oder unentgeltlich, und die Kosten rechnet der Zuwendungsempfänger ab, nicht der Dritte. Ein EMPFÄNGER FINANZIELLER UNTERSTÜTZUNG erhält über einen offenen Aufruf eine kleine Zuwendung aus dem Projekt, und genau das ist Kaskadenförderung.
Ob die Konstruktion im Antrag erklärt wird, entscheidet über ihre Förderfähigkeit. Sachleistungen und geplante Unteraufträge gehören in die Beschreibung der Maßnahme; Unterstützung Dritter muss im Thema vorgesehen und ausführlich beschrieben sein. Einen nicht erklärten Dritten später hinzuzufügen bedeutet bestenfalls eine Vertragsänderung und schlimmstenfalls nicht förderfähige Kosten.
Finanziell zählt die Unterscheidung, weil die Pauschale für indirekte Kosten auf den direkten Kosten ohne Unteraufträge und ohne finanzielle Unterstützung Dritter berechnet wird. Arbeit von Ihrem eigenen Personal zu einem Unterauftragnehmer zu verschieben kostet Sie deshalb die 25% Gemeinkosten auf diesen Betrag zusätzlich zur Marge, die der Anbieter berechnet.
Die Zugangsrechte folgen derselben Logik. Ein Unterauftragnehmer erwirbt in der Regel keine Rechte an den Ergebnissen und schuldet keine Zugangsgewährung, was für ein Prüflabor in Ordnung und für alle, die schöpferisch technisch arbeiten, gefährlich ist. Wenn ein Dritter etwas Patentfähiges erzeugen könnte, sollte er kein Unterauftragnehmer sein.
| Unteraufträge | Der Zukauf eines Teils der Projektarbeit von einem externen Anbieter, zum Marktpreis, auf vertraglicher Grundlage. | |
| Kaskadenförderung (finanzielle Unterstützung Dritter) | Kleine Zuwendungen von rund €10,000, €200,000, vergeben von einem EU-geförderten Projekt statt von der Kommission. | |
| Assoziierter Partner | Eine Organisation, die am Projekt teilnimmt, aber kein EU-Geld beansprucht und nichts unterschreibt. |
Außerdem erwähnt unter Verbundene Einrichtung.
Acht Fragen, kein Konto, nichts wird irgendwohin gesendet. Sie wissen, welche der 1526 offenen Förderaufrufe Sie tatsächlich angehen können, bevor Ihr Kaffee ausgetrunken ist.
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