Der Zuwendungsempfänger, der das Konsortium führt: einziger Ansprechpartner, Empfänger und Verteiler der Zahlungen, verantwortlich für das Berichtswesen.
Der Koordinator ist ein Zuwendungsempfänger wie die anderen, mit einer zusätzlichen Aufgabe: Er ist der einzige Ansprechpartner des Konsortiums gegenüber der fördernden Stelle. Er reicht den Antrag ein, unterschreibt zuerst, erhält das Geld, verteilt es an die Partner, sammelt und konsolidiert die Berichte und führt jeden förmlichen Austausch mit dem Projektreferenten.
Der Zahlungsfluss läuft durch ihn, und das ist der Teil, den Partner unterschätzen. Die Vorfinanzierung kommt zentral an und wird nach dem Konsortialvertrag weitergegeben, nicht danach, wer sie braucht. Ein Koordinator, der langsam, unorganisiert oder finanziell fragil ist, lässt alle anderen das Projekt monatelang aus der eigenen Bilanz finanzieren.
Die Verwaltungslast ist schwer und dauerhaft: Partnern hinterhertelefonieren, Stundenzettel oder Deliverables einsammeln, Vertragsänderungen, Berichtszeiträume, Review-Treffen. Erfahrene Konsortien kalkulieren echten Koordinationsaufwand ein, oft ein ganzes Arbeitspaket mit eigener Projektleitung, und die, die es nicht tun, entdecken die Kosten meist im achten Monat.
Zu koordinieren ist auch die Rolle mit dem meisten Einfluss. Der Koordinator prägt den Antrag, verteilt das Budget zwischen den Partnern, führt den Vorsitz im Steuerungsgremium und hält die Beziehung zum Projektreferenten. Partner, die sich über ihren Anteil beschweren, beschweren sich meist über eine Entscheidung, die beim Schreiben des Antrags von der Organisation getroffen wurde, die den Stift führte.
Den Koordinator mitten im Projekt zu wechseln ist möglich, aber teuer, es braucht eine Vertragsänderung und die Zustimmung des Konsortiums, und es geschieht typischerweise nur, wenn der ursprüngliche Koordinator versagt hat. Für ein erstes EU-Projekt ist es die übliche und vernünftige Reihenfolge, als Partner in das Konsortium eines anderen zu gehen und das zweite selbst zu koordinieren.
| Zuwendungsempfänger | Die Organisation, die die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet und EU-Geld erhält. Wenn Sie gewinnen, werden Sie das. | |
| Konsortialvertrag | Der private Vertrag zwischen den Partnern über Geld, Entscheidungen, Haftung und geistiges Eigentum, in den meisten Maßnahmen verpflichtend und nicht von der Kommission verfasst. | |
| Vorfinanzierung | Ein Vorschuss, kurz nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gezahlt, damit das Projekt beginnen kann, bevor Kosten berichtet werden. | |
| Berichtszeitraum | Ein Abschnitt der Projektlaufzeit, oft 12 oder 18 Monate, an dessen Ende Sie fachlich und finanziell berichten. |
Außerdem erwähnt unter Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit, 주관연구개발기관 (federführende Forschungseinrichtung).
Acht Fragen, kein Konto, nichts wird irgendwohin gesendet. Sie wissen, welche der 1526 offenen Förderaufrufe Sie tatsächlich angehen können, bevor Ihr Kaffee ausgetrunken ist.
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