Eine Rechtsperson, die mit einem Zuwendungsempfänger verbunden ist, eine Tochter, eine Mutter, ein Mitglied desselben Konzerns, die dem Projekt Kosten anlasten darf.
Eine verbundene Einrichtung ist eine Rechtsperson mit struktureller Verbindung zu einem Zuwendungsempfänger, eine Mutter, eine Tochter, ein weiteres Mitglied desselben Konzerns oder eine Organisation unter derselben kontrollierenden Stelle. Sie führt Projektarbeit aus und lastet ihre Kosten direkt dem Projekt an, unterzeichnet die Finanzhilfevereinbarung aber nicht.
Die Verbindung muss rechtlich und bereits vorhanden sein, nicht kommerziell oder bequem. Ein Lieferant ist keine verbundene Einrichtung, wie eng die Beziehung auch sein mag, und eine Einrichtung zu gründen, um sie zu einer verbundenen zu machen, ist nicht der vorgesehene Gebrauch. Eine Universität und ihre Stiftung, eine Konzernholding und ihre operativen Gesellschaften, eine Forschungsorganisation und ihre Institute, das sind die gewöhnlichen Fälle.
Sie muss im Antrag erklärt werden, mit eigenem PIC, und sie wird wie jeder andere Teilnehmer validiert. Das ist die Regel, die am häufigsten aus Versehen gebrochen wird: Eine nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung hinzugefügte verbundene Einrichtung erfordert eine Vertragsänderung, und Kosten einer nicht erklärten verbundenen Einrichtung sind nicht förderfähig. Die Korrektur wirkt rückwirkend und ist teuer.
Der Zuwendungsempfänger bleibt verantwortlich. Die Kosten seiner verbundenen Einrichtung werden an denselben Regeln geprüft, deren Versäumnisse landen bei dem Zuwendungsempfänger, der sie erklärt hat, und eine Beanstandung gegen die verbundene Einrichtung wird beim Zuwendungsempfänger eingezogen.
Richtig eingesetzt ist sie wirklich nützlich: Sie erlaubt einem Konzern, die passende interne Fähigkeit ins Projekt zu bringen, ohne einen weiteren Unterzeichner in die Vereinbarung aufzunehmen, und sie zählt zum Arbeitsanteil des Zuwendungsempfängers statt als Unterauftrag. Sie zählt jedoch nicht als zusätzlicher Partner für die Drei-Länder-Regel, eine verbundene Einrichtung ist keine unabhängige Rechtsperson.
| Zuwendungsempfänger | Die Organisation, die die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet und EU-Geld erhält. Wenn Sie gewinnen, werden Sie das. | |
| Assoziierter Partner | Eine Organisation, die am Projekt teilnimmt, aber kein EU-Geld beansprucht und nichts unterschreibt. | |
| Dritte | Jeder außerhalb des Konsortiums, der zum Projekt beiträgt, als Unterauftragnehmer, als Geber einer Sachleistung oder als Empfänger von Kaskadenförderung. |
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