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Ergebnisse, Eigentum und Zugangsrechte

Ergebnisse gehören dem, der sie erzeugt hat; Partner erhalten definierte Zugangsrechte, um sie zu nutzen.

Ergebnisse gehören dem Zuwendungsempfänger, der sie erzeugt. Wenn mehrere Partner gemeinsam etwas erzeugen und ihre Beiträge nicht trennbar sind, ist es gemeinsames Eigentum, und gemeinsames Eigentum ohne schriftliche Regelung ist eine verlässliche Quelle späterer Lähmung, der Konsortialvertrag sollte es vorab klären.

ZUGANGSRECHTE sind der Mechanismus, der Zusammenarbeit funktionieren lässt. Partner haben Rechte an den Ergebnissen und am Background der anderen, soweit diese zur Durchführung des Projekts nötig sind, normalerweise unentgeltlich, und Rechte zur späteren Verwertung ihrer eigenen Ergebnisse, normalerweise zu fairen und angemessenen Bedingungen. Was fair und angemessen ist, wird verhandelt, und deshalb sollte es verhandelt werden, bevor jemand weiß, was die Ergebnisse wert sind.

BACKGROUND ist das, was jeder Partner mitgebracht hat, und er muss aufgeführt werden. Ein Partner, der es versäumt, sensibles bestehendes geistiges Eigentum auszunehmen, findet es standardmäßig innerhalb der Zugangsregelung wieder, was eine teure Art ist, den Wert eines Anhangs zu lernen, den niemand schreiben wollte.

Es besteht die Pflicht, die Ergebnisse zu VERWERTEN (sie zu nutzen, zu lizenzieren, zu vermarkten oder verfügbar zu machen) und darüber zu berichten. Mit einem geförderten Ergebnis nichts zu tun ist ein Verstoß gegen die Vereinbarung und nicht bloß eine Enttäuschung, und die Bewilligungsbehörde kann die Verbreitung verlangen, wenn die Verwertung ausbleibt.

Übertragungen und ausschließliche Lizenzen an Einrichtungen außerhalb der förderfähigen Länder kann die Bewilligungsbehörde beanstanden, wenn sie europäischen Interessen schaden oder Sicherheitsauflagen zuwiderlaufen würden. Für ein Start-up, dessen Exit einen nicht-europäischen Käufer einschließen könnte, ist das eine Klausel, die man vor der Unterschrift liest und nicht während der Due Diligence.

Verwandte Begriffe

Konsortialvertrag Der private Vertrag zwischen den Partnern über Geld, Entscheidungen, Haftung und geistiges Eigentum, in den meisten Maßnahmen verpflichtend und nicht von der Kommission verfasst.
Open Access und der Datenmanagementplan Begutachtete Veröffentlichungen aus einem EU-geförderten Projekt müssen offen zugänglich sein, und Forschungsdaten sind nach einem schriftlichen Plan zu verwalten.
Verbreitung, Verwertung und Kommunikation Drei unterschiedliche Pflichten, die Anträge regelmäßig zu einem Absatz verschmelzen, und dafür Punkte verlieren.

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