Drei unterschiedliche Pflichten, die Anträge regelmäßig zu einem Absatz verschmelzen, und dafür Punkte verlieren.
Die drei Wörter sind keine Synonyme, und die Finanzhilfevereinbarung behandelt sie verschieden. VERBREITUNG heißt, die Ergebnisse denen zugänglich zu machen, die sie nutzen können, Veröffentlichungen, Konferenzen, Normungsgremien, offene Datensätze. VERWERTUNG heißt, die Ergebnisse selbst zu nutzen, kommerziell oder anders, einschließlich der Lizenzierung an Dritte. KOMMUNIKATION heißt, der breiteren Öffentlichkeit zu sagen, dass es das Projekt gibt und warum es wichtig ist.
Anträge verschmelzen regelmäßig alle drei zu einem Absatz mit einer Website, einem Social-Media-Konto und dem Plan, vier Aufsätze zu veröffentlichen, und verlieren dafür Punkte bei der Wirkung. Gutachter suchen drei getrennte Pläne mit getrennten Zielgruppen, getrennten Kanälen und getrennten Erfolgsmaßstäben.
An der Kommunikation hängen Pflichten. Projektergebnisse müssen das EU-Emblem und einen Förderhinweis tragen, dazu einen Hinweis, dass die geäußerten Auffassungen die der Autoren sind. Das gilt für Veröffentlichungen, Vorträge, Websites und Infrastruktur, und es wird beim Review geprüft.
Die Verwertung ist die mit echten Zähnen. Es gibt eine Pflicht, die Ergebnisse zu verwerten, eine Pflicht, darüber zu berichten, und die Bewilligungsbehörde kann eingreifen, wenn nichts geschieht. „Wir werden Aufsätze veröffentlichen“ ist Verbreitung und keine Verwertung, und es so darzustellen sagt dem Gutachter, dass das Konsortium nicht darüber nachgedacht hat, was nach Monat 36 passiert.
Der Plan sollte Personen und Termine nennen statt Absichten. Welcher Partner lizenziert was, an wen, bis wann; welches Normungsgremium, welcher Ausschuss, welche Sitzung; wem gehört die Website nach Projektende. Die Bewertung der Wirkung belohnt hier Genauigkeit verlässlicher als Ehrgeiz.
| Open Access und der Datenmanagementplan | Begutachtete Veröffentlichungen aus einem EU-geförderten Projekt müssen offen zugänglich sein, und Forschungsdaten sind nach einem schriftlichen Plan zu verwalten. | |
| Ergebnisse, Eigentum und Zugangsrechte | Ergebnisse gehören dem, der sie erzeugt hat; Partner erhalten definierte Zugangsrechte, um sie zu nutzen. | |
| Bewertungskriterien | Anträge werden nach Exzellenz, Wirkung und Umsetzung bewertet, jeweils mit höchstens 5 Punkten und mit Schwellenwerten, die zu erreichen sind. |
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