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Förderfähige und assoziierte Länder

Mitgliedstaaten sind immer förderfähig; assoziierte Länder nehmen auf Grundlage eines Abkommens gleichberechtigt teil; andere dürfen mitwirken, meist aber ohne Förderung.

Rechtspersonen mit Sitz in einem Mitgliedstaat sind immer förderfähig und immer förderbar. Assoziierte Länder nehmen auf Grundlage eines mit der EU ausgehandelten Abkommens zu denselben Bedingungen teil, und ihre Einrichtungen werden genauso gefördert wie die eines Mitgliedstaats. Die Liste der assoziierten Länder ändert sich, Assoziierungen werden verhandelt, ausgesetzt und wiederhergestellt, aus politischen Gründen, sie wird also je Aufruf geprüft und nicht aus dem Gedächtnis abgerufen.

Es gibt eine dritte Kategorie: Einrichtungen aus Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sind in der Regel ebenfalls förderfähig, weshalb afrikanische, asiatische und lateinamerikanische Partner regelmäßig in Horizon-Konsortien auftauchen, ohne dass jemand sie gesondert bezahlt.

Alle anderen dürfen teilnehmen, werden aber nicht gefördert. Eine Organisation aus einem einkommensstarken, nicht assoziierten Land kann einem Konsortium beitreten, zur Arbeit beitragen und in der Finanzhilfevereinbarung genannt werden, trägt aber ihre eigenen Kosten, entweder aus dem eigenen Budget oder aus einem Parallelprogramm ihrer Regierung. Manche Länder betreiben genau dafür solche Programme.

Es zählt die Förderfähigkeit der EINRICHTUNG, nicht die Staatsangehörigkeit der Personen. Ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat ist förderfähig, unabhängig davon, wem es gehört oder welche Pässe seine Beschäftigten haben; eine außerhalb ansässige Tochter ist nicht schon deshalb förderfähig, weil ihre Mutter drinnen ist. Sitz heißt eine Rechtsperson mit Anschrift und Registrierung, kein Vertriebsbüro.

Manche Themen schränken die Teilnahme aus strategischen Gründen weiter ein, Sicherheit, Raumfahrt, Quantentechnik, bestimmte digitale und verteidigungsnahe Bereiche, indem sie die Kontrolle über die Teilnehmer begrenzen oder Nicht-EU-Einrichtungen von Teilen der Arbeit ausschließen. Diese Bedingungen stehen im Themen-Text und in den allgemeinen Anhängen, sie gehen der allgemeinen Regel vor, und sie werden bei der Validierung geprüft statt bei der Begutachtung diskutiert.

Verwandte Begriffe

Zuwendungsempfänger Die Organisation, die die Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet und EU-Geld erhält. Wenn Sie gewinnen, werden Sie das.
Konsortialvertrag Der private Vertrag zwischen den Partnern über Geld, Entscheidungen, Haftung und geistiges Eigentum, in den meisten Maßnahmen verpflichtend und nicht von der Kommission verfasst.
Ausschlusskriterium Eine Bedingung, die über die Zulässigkeit entscheidet, bevor Qualität überhaupt betrachtet wird.
KMU-Definition Der formale Test der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder ein Umsatz bis €50M oder eine Bilanzsumme bis €43M.

Außerdem erwähnt unter Gesetz zur Innovation der nationalen F&E (국가연구개발혁신법).

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