Ein Vorschuss, kurz nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung gezahlt, damit das Projekt beginnen kann, bevor Kosten berichtet werden.
Die Vorfinanzierung ist ein Vorschuss, kurz nach Wirksamwerden der Finanzhilfevereinbarung gezahlt, damit das Konsortium mit der Arbeit beginnen kann, bevor Kosten berichtet wurden. Sie wird normalerweise innerhalb von etwa einem Monat an den Koordinator gezahlt, und der Koordinator verteilt sie nach dem Konsortialvertrag an die Partner.
Sie bleibt Geld der EU, bis die Arbeit sie rechtfertigt. Formal gehört sie dem Geldgeber, bis sie gegen anerkannte Kosten verrechnet ist, weshalb sie zurückzugeben ist, wenn das Projekt früh scheitert, und weshalb der Koordinator, der sie hält, Treuhänder ist und nicht Eigentümer.
Ein Streifen wird für den GEGENSEITIGEN VERSICHERUNGSMECHANISMUS einbehalten, 5% des Höchstbetrags, zu Beginn abgezogen. Er versichert das Programm gegen Zuwendungsempfänger, die Schulden nicht zurückzahlen können, und er wird am Projektende zurückgegeben, sofern nichts geschuldet wird. Kalkulieren Sie damit, 95% dessen zu erhalten, was die Schlagzeile der Vereinbarung nahelegt.
Über den Verteilungszeitplan streiten Konsortien hinterher, und sie sollten ihn vor der Unterschrift klären. Ein Koordinator, der Geld erst nach der ersten Kostenabrechnung jedes Partners weitergibt, hat die Partner faktisch die ersten Monate selbst finanzieren lassen, was vernünftig sein kann, aber eine Entscheidung sein sollte und keine Überraschung.
Für einen kleinen Partner entscheidet das darüber, ob ein Projekt tragfähig ist oder nicht. Zwischen Vorfinanzierung und erster Zwischenzahlung können achtzehn Monate Ausgaben liegen, bevor weiteres Geld kommt, und diese Lücke muss jemand finanzieren.
| Finanzhilfevereinbarung | Der Vertrag zwischen der Kommission und den Zuwendungsempfängern, der aus einem erfolgreichen Antrag ein gefördertes Projekt macht. | |
| Zwischen- und Abschlusszahlungen | Geld, das nach jedem Berichtszeitraum gezahlt wird, sobald die Kommission Arbeit und Kosten akzeptiert hat. | |
| Koordinator | Der Zuwendungsempfänger, der das Konsortium führt: einziger Ansprechpartner, Empfänger und Verteiler der Zahlungen, verantwortlich für das Berichtswesen. |
Außerdem erwähnt unter Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
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